Kosten

  • Wie funktioniert die Verrechnung?

    Die Spitex Höfe verschickt anfangs Monat die Rechnung. Die Pflegeleistungen rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Sie erhalten von uns lediglich die Rechnung für die nicht-kassenpflichtigen Leistungen wie Patientenbeteiligung oder hauswirtschaftliche Leistungen mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Auf der Rechnung ist für Sie ersichtlich, welche Leistungen Ihre Krankenkasse zu bezahlen hat. Diese wiederum stellt Ihnen eine Rechnung für den Selbstbehalt und die Franchise. Bei Beanstandungen und Unklarheiten melden Sie sich bitte innert 8 Tagen bei der Spitex Buchhaltung. Bei Zahlungsschwierigkeiten nehmen Sie bitte frühzeitig mit uns Kontakt auf, damit wir eine gemeinsame Lösung finden können. Bei Nichtbezahlen der Rechnung trotz mehrfacher Mahnung sistieren wir die Leistung und lösen den Vertrag mit Ihnen auf.

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  • Was muss ich selber bezahlen?

    Bei ärztlich verordneten Pflegeleistungen müssen Sie die Franchise und den Selbstbehalt bei der Krankenkassen-Rechnung und die Patientenbeteiligung von 10% pro rata temporis, max. CHF 7.65 pro Tag bei der Spitex-Rechnung selber bezahlen.

    Hauswirtschaftliche Leistungen werden nur dann teilweise übernommen, wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Spitex Plus Leistungen müssen Sie selber bezahlen.

  • Warum wird eine Patientenbeteiligung erhoben?

    Ab dem 1. Januar 2013 müssen Klientinnen und Klienten im Kanton Schwyz für pflegerische Leistungen der Spitex (Pflege zu Hause) nach KLV Art, 7a eine Patientenbeteiligung von 10% pro rata temporis bezahlen (max CHF 7.65 pro Tag; zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise).

    Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr und Abrechnungen über IV, MV, UV (gemäss IVG, MVG, UVG).

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  • Unter welchen Voraussetzungen zahlen die Krankenkassen?

    Die Rückerstattung der Spitex-Kosten ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, z.B.:

    • Für die Rechnung darf keine andere Versicherung haften.
      (z.B. Unfall-, Militär-, Haftpflichtversicherung, etc.)
    • Nur die Kosten für ärztlich verordnete Pflege werden zurückerstattet. Die Spitex-Organisationen verfügen über ein spezielles Formular, das Ihr Arzt oder Ihre Ärztin für maximal 3 Monate (bei Langzeitpatienten für maximal 6 Monate) ausstellen. Nachher muss sie erneuert/verlängert werden, Sie ist der Krankenkasse zuzustellen, eine Kopie davon ist in der Buchhaltung der Spitex-Organisation aufzubewahren.
    • Nur kassenpflichtige Pflegematerialien, Medikamente und Hilfsmittel werden rückvergütet
    • Zusatzversicherungen decken auch hauswirtschaftlichen Leistungen der Spitex. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

    Bezahlen Sie Ihre Krankenkassenprämien innerhalb der erlaubten Fristen! Sonst stoppt die Kasse die Rückvergütungen an Sie u.a. auch die Rückvergütungen der Spitex-Rechnungen. Denken Sie daran, dass AHV und IV Beiträge auch ungedeckte Spitex-Kosten zahlen. (Hilflosen-Entschädigung, Ergänzungsleistungen).

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  • Wie werden die Kosten der Spitex-Leistungen finanziert?

    Unsere Kosten werden durch die Gemeinden Feusisberg, Freienbach, Wollerau, die Krankenkassen und den Klienten mit maximal CHF 7.65 pro Tag finanziert. Verbleibende ungedeckte Kosten werden aus Mitgliederbeiträgen und Spenden der Spitex Höfe finanziert.

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  • Was passiert bei ungedeckten Spitex-Leistungen?

    Ungedeckte Leistungen der Spitex können unter Umständen über Ergänzungsleistungen zurückerstattet werden. Menschen im AHV-Alter haben zudem unter gewissen Bedingungen Anspruch auch eine Hilflosenentschädigung. Informationen sind bei den zuständigen AHV/IV-Stellen erhältlich.

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