Tarife


Spitex Leistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsversorgung
(KLV Art. 7, Absatz 2)

Pflegeleistungen gemäss Krankenpflege-Leistungsversorgung sind Pflichtleistungen und werden durch die Krankenversicherungen abgegolten. Zusätzlich bezahlen die Patienten eine Patientenbeteiligung (10%, max. CHF 7.65/Tag). Die Restkosten tragen die Gemeinden.

Die Leistungen der Akut- und Übergangspflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt werden von der Kranken- bzw. Unfallversicherung zu 45% und vom Wohnkanton der Versciherten zu 55% während längstens zwei Wochen vergütet. Es wird keine Patientenbeteiligung erhoben.

Für Leistungen, welche statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung, gelten die Tarife der entsprechenden Versicherung. 


 

Hauswirtschaftliche Spitex-Leistungen
(keine KLV-Leistung)

Hauswirtschaftliche Leistungen werden durch die Klienten bezahlt. Sie sind keine Pflichtleistung der Krankenversicherer, können aber allenfalls aus der Zusatzversicherung zurückgefordert werden. Die Restkosten tragen die Gemeinden.



Spitex Plus-Leistungen

Dieses Leistungsangebot wird vollumfänglich vom Klienten bezahlt. Ungedeckte Kosten werden aus Mitglieder- und Spendengeldern finanziert.

 

Die einzelnen Tarife finden Sie im Tarifblatt. Weitergehende Informationen zu "Tarife und Rechnungsstellung" finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Informationen über die KLV Art.7, Absatz 2 finden Sie hier.